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Samstag, 24. Mai 2008
Schädigung der Umwelt wird unter Strafe gestellt
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Das Europäische Parlament hat heute die Richtlinie " über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt" verabschiedet. Erstmals werden die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, bestimmte vorsätzlich oder grob fahrlässig begangene Handlungen, die die Umwelt schädigen, als Straftaten zu betrachten und unter Strafe zu stellen. Die strafrechtlichen Sanktionen müssen wirksam, angemessen und abschreckend sein. Ziel der Richtlinie ist ein wirksamerer Schutz der Umwelt.
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Dazu zählen etwa die Tötung, Zerstörung, Besitz und Entnahme von Exemplaren geschützter wildlebender Tier- oder Pflanzenarten. Ebenso fallen darunter Herstellung, Bearbeitung, Verwendung, Besitz, Ein- und Ausfuhr sowie Beseitigung von Kernmaterial oder anderen gefährlichen radioaktiven Stoffen.
Als Straftaten zu werten sind auch die erhebliche Schädigung eines Lebensraums innerhalb eines geschützten Gebiets sowie Produktion, Ein- und Ausfuhr, Inverkehrbringen oder Verwendung von Stoffen, die zum Abbau der Ozonschicht beitragen."
Quelle: »europarl.europa.eu vom 21.5.2008
Mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass unter einen solchen Straftatbestand  auch fallen sollten
- die Vergiftung des Himmels mit Chemieausstößen von Flugzeugen (Kondensstreifen/Chemtrails),
- die Aufheizung der Ionosphäre durch Mikrowellenstrahlung (HAARP) bzw. die Duldung solchen Geschehens über europäischem Gebiet,
- die Verseuchung der Landwirtschaft durch den Anbau genveränderter und mit Giften versetzter Pflanzen,
- die Verwendung  und der Weitertransport von z.B. Uranmunition durch in Europa stationierte Militärbasen.
Jetzt würde mich noch brennend interessieren, wie die Kriterien für " schädlich" lauten und was als Beweis angesehen wird.
(»via)
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